§ 76 – Wir machen individuelle Konsolidierungsstrategien für notleidende NRW-Kommunen möglich

Die Landtagsfraktionen von SPD und GRÜNEN haben in dieser Woche einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem die in der Gemeindeordnung (§ 76) enthaltene Festlegung des Konsolidierungszeitraums auf drei Jahre gestrichen werden soll. Mit diesem Gesetz, das in erster Lesung durch den Landtag ging, wird der Weg frei für individuelle Konsolidierungsstrategien für notleidende NRW-Kommunen. Die Änderung der Gemeindeordnung bedeutet allerdings keinen Freibrief für noch mehr Schulden. Es bleibt bei der gesetzlichen Verpflichtung der Kommunen, alle Schritte für eine nachhaltige Haushaltkonsolidierung zu unternehmen. Die Bezirksregierungen und Kreise als Kommunalaufsicht erhalten zukünftig aber die Möglichkeit, mit den einzelnen Kommunen individuell den vernünftigsten Weg der Konsolidierung zu finden, ohne dabei an die starren Regelungen des in Deutschland einmaligen Nothaushaltsrechts gebunden zu sein. Der Gesetzentwurf soll nun zügig beraten werden, damit er möglichst bald in Kraft treten kann.

Der Entwurf ist hier abrufbar.

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